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Grabmal

Service & Vorsorge

Ein handwerklich gestaltetes Denkmal kann, auch schon zu Lebzeiten erworben werden, als Objekt den Garten zieren und anschließend als Denkmal die letzte Ruhestätte dokumentieren. Sollte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist dann aufgegeben werden, kann das Denkmal sich wieder in den Garten einfügen und muss nicht entsorgt werden. Auf diese Art bleibt den Nachkommen ein Teil Ihrer Geschichte erhalten.

Ebenso können Sie bei uns einen Treuhand-Vertrag bei der ZEDENA, der Zentralgenossenschaft der Deutschen Naturwerksteinwirtschaft e.G., abschließen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie Ihr Denkmal gestaltet und beschriftet werden soll. Darüber hinaus können Sie beispielsweise Vorkehrungen treffen für die regelmäßige Reinigung der Grabanlage, die Instandhaltung der Inschrift und den Erhalt der Standsicherheit – selbstverständlich auch bei einer bereits vorhandenen Grabanlage. 

Lesen Sie mehr zu der ZEDENA hier.

Jan Wandscher
Steinmetz & Bildhauerbetrieb

Nadorster Straße 10, 26123 Oldenburg
Telefon: 0441 / 88 53 163, Fax: 0441 / 8 50 13
kontakt@steinmetz-wandscher.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr

Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr

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