Vorsorge zu Lebzeiten

Wer heute entscheidet, nimmt anderen später viel ab.

Es gibt Menschen, die sagen: „Ich möchte selbst bestimmen, wie mein Grabmal einmal aussehen soll.“ Und es gibt Angehörige, die im Trauerfall dankbar sind, wenn ein geliebter Mensch diesen Weg bereits vorbereitet hat. Für beide Fälle bieten wir die Möglichkeit, Grabmale mit Weitblick zu gestalten – ganz in Ruhe, gemeinsam und ohne Zeitdruck.

Familienstein als Skulptur aus Naturstein auf einem Granitsockel vor einer hellen Hauswand

Warum vorsorgen

Was Vorsorge für Sie und Ihre Familie bedeutet

Ihre Angehörigen werden entlastet

Im Trauerfall stehen viele Entscheidungen gleichzeitig an. Ist das Grabmal schon geklärt, haben Ihre Angehörigen im Fall des Falles Klarheit – organisatorisch und emotional.

Sie entscheiden selbst

Sie entscheiden selbst, wie einmal an Sie erinnert werden soll – in Form, Material, Gestaltung und Aussage. Niemand muss später raten, was Ihnen gefallen hätte.

Auch die Kosten sind geregelt

Wer sein Grabmal zu Lebzeiten bezahlt oder über einen Treuhandvertrag absichert, nimmt den Angehörigen nicht nur die Entscheidung ab, sondern auch die Kosten.

„Sich Gedanken zu machen über das, was bleibt, ist kein trauriger Schritt. Es ist ein Zeichen von Fürsorge. Für sich selbst. Und für die Menschen, die bleiben.“

Jan Wandscher, Steinmetz- und Steinbildhauermeister

Drei Wege

Wie Sie vorsorgen können

01

Wünsche festhalten

Wir erstellen alle Entwürfe und Unterlagen und hinterlegen sie bei uns. Ihre Wünsche werden dokumentiert – als Grundlage für eine spätere Umsetzung.

02

Den Stein schon jetzt anfertigen

Auf Wunsch setzen wir das Denkmal bereits zu Lebzeiten, zum Beispiel bei einem Familiengrab. Oder der Stein steht zunächst bei Ihnen zu Hause.

Stein mit Weitblick

03

Treuhandvertrag abschließen

Gestaltung, Inschrift und spätere Pflege werden vertraglich festgelegt. Die Vertragssumme wird treuhänderisch verwaltet, nicht von uns.

So funktioniert der Treuhandvertrag

Findling im Kiesbett mit gehauener, rot ausgemalter Schrift

Stein mit Weitblick

Ein Stein, der schon heute bei Ihnen steht

Ein handwerklich gestaltetes Denkmal kann schon zu Lebzeiten erworben werden. Es ziert zunächst als Objekt den Garten und wird später zum Denkmal an der letzten Ruhestätte.

Für manche klingt das zunächst ungewohnt. Gemeint ist kein Grabstein im Vorgarten, sondern ein Stück Handwerk, das Sie selbst ausgesucht und mitgestaltet haben: eine Skulptur, ein Findling mit einem Satz, der Ihnen etwas bedeutet, ein Stein, an dem Sie sich jeden Tag freuen. Seine zweite Aufgabe bekommt er erst später.

Soll er einmal auf einen Friedhof, berücksichtigen wir dessen Vorgaben zu Maßen und Material schon beim Entwurf. So steht später nichts im Weg.

Heute

Im Garten

Ein Stein, den Sie selbst ausgesucht und mitgestaltet haben – ein Stück Handwerk, an dem Sie sich jeden Tag freuen.

Später

An der letzten Ruhestätte

Dann wird er zum Denkmal. Wir setzen ihn auf dem Friedhof, die Genehmigung übernehmen wir.

Danach

Wieder in der Familie

Nach Ablauf der Ruhefrist muss er nicht entsorgt werden. Er kann sich wieder in den Garten einfügen – als Teil Ihrer Geschichte.

Ablauf

So läuft eine Vorsorge bei uns ab

01

Ein Gespräch in Ruhe

Persönlich und unverbindlich, bei uns an der Nadorster Straße. Bitte vereinbaren Sie einen Termin – dann haben wir genügend Raum und Zeit.

02

Entwürfe und Muster

Visualisierungen, Zeichnungen und Materialmuster, damit Sie sehen, wovon wir sprechen. Dazu eine klar gegliederte Preisübersicht, ohne versteckte Posten.

03

Festhalten

Eine langfristige Dokumentation Ihrer Wünsche oder eine feste Vereinbarung – als Auftrag, als Treuhandvertrag oder über Ihren Bestatter.

04

Umsetzen, wenn es so weit ist

Dann setzen wir um, was Sie festgelegt haben, und bleiben für Ihre Familie ansprechbar – für Reinigung, Inschrift und Pflege.

Hand zeichnet mit feinem Pinsel eine Schrift auf einen Granitstein

Treuhandvertrag

Ihre Wünsche sicher hinterlegt: der Treuhandvertrag

Bei uns können Sie einen Grabmalvorsorgevertrag mit der Gedenkwerk ZEDENA eG abschließen, der Zentralgenossenschaft der Deutschen Naturwerksteinwirtschaft mit Sitz in Saarbrücken. Damit legen Sie selbst fest, wie Ihr Denkmal gestaltet und beschriftet werden soll.

Die Vertragssumme verwaltet die ZEDENA treuhänderisch nach festen Richtlinien. Sie kontrolliert auch, dass die vereinbarten Leistungen ausgeführt werden.

Mehr über die ZEDENA

Was Sie vereinbaren können

Lieferung und Aufstellung des Grabmals

Regelmäßige Reinigung der Grabanlage

Instandhaltung der Inschrift

Erhalt der Standsicherheit

Arbeiten bei weiteren Beisetzungen

Das gilt auch für eine Grabanlage, die es schon gibt.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Vorsorge

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0441 / 88 53 163.

Das hängt vom Grabmal und von den Leistungen ab, die Sie festlegen. Sie bekommen vorab ein Angebot mit klar gegliederter Preisübersicht, ohne versteckte Posten. Beratung, Angebot und Entwurf sind unverbindlich; nur das Anfertigen von Modellen wird nach vorheriger Absprache nach Aufwand berechnet.

Das hängt vom Weg ab, den Sie wählen. Lassen Sie den Stein schon jetzt anfertigen, ist das ein Auftrag wie jeder andere. Beim Treuhandvertrag zahlen Sie die Vertragssumme ein, und die ZEDENA verwaltet sie treuhänderisch. Halten Sie nur Ihre Wünsche bei uns fest, wird das Grabmal erst beauftragt, wenn es gebraucht wird.

Hinterlegte Wünsche passen wir jederzeit mit Ihnen an – ein Anruf genügt. Bei einem Treuhandvertrag gilt, was im Vertrag vereinbart ist. Das gehen wir vor dem Abschluss Punkt für Punkt mit Ihnen durch.

Beim Treuhandvertrag liegt es nicht bei uns, sondern bei der Gedenkwerk ZEDENA eG, einer Genossenschaft des Steinmetzhandwerks mit Sitz in Saarbrücken. Sie verwaltet die Vertragssumme treuhänderisch nach festen Richtlinien und kontrolliert, dass die vereinbarten Leistungen ausgeführt werden.

Ja. Ein Stein, der zu Lebzeiten entsteht, kann zunächst bei Ihnen stehen und später auf den Friedhof kommen. Jedes neue Grabmal muss von der Stadtverwaltung oder der Kirchengemeinde genehmigt werden, und welche Maße und Materialien erlaubt sind, regelt der jeweilige Friedhof. Wenn Sie wissen, wo Sie einmal beigesetzt werden möchten, planen wir das von Anfang an mit ein.

Wird die Grabstätte aufgegeben, muss das Denkmal nicht entsorgt werden. Es kann sich wieder in den Garten einfügen. So bleibt den Nachkommen ein Teil Ihrer Geschichte erhalten.

Ja. Ihre Bestattungsvorsorge regelt die Bestattung, wir kümmern uns um das Grabmal. Auf Wunsch halten wir die Vereinbarung auch über Ihren Bestatter fest – wir arbeiten mit Bestattern in Oldenburg und Umgebung zusammen.

Ja. Auch für eine bereits vorhandene Grabanlage können Sie Vorkehrungen treffen: für die regelmäßige Reinigung, die Instandhaltung der Inschrift und den Erhalt der Standsicherheit.

Vorsorgegespräch

Sprechen wir in Ruhe darüber

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir können uns dann die Zeit nehmen, die Sie benötigen, und Ihnen die Aufmerksamkeit geben, die Sie verdienen. Das erste Gespräch ist unverbindlich.

Nadorster Straße 10, 26123 Oldenburg · Mo – Fr 7.00 – 18.00 Uhr · Samstag 9.00 – 13.00 Uhr

Im Trauerfall: Wie ein Grabmal entsteht und mit wie viel Zeit Sie rechnen können
Für Bestatter: So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

Jan Wandscher, Steinmetz- und Steinbildhauermeister